Gemeinsam statt einsam, "Leben und leben lassen"
In unserer Gesellschaft ist leider einiges nicht in Ordnung. "In Ordnung" heißt auch, sich an die Gesetze zu halten. Diese Gesetze müssen eingehalten werden, auch von starker staatlicher Gewalt. Wir sind für ein Bleiberecht, wo es nach geltenden Gesetzen gültig ist, aber für eine konseuente Abschiebung, wo es nicht gültig ist. "Leben und leben lassen" bedeutet, dass sich jeder im Staat nach dem Gesetz frei fühlen darf, verpflichtet jeden jedoch auch, sich an bestehende Gesetze zu halten, denn nur so ist ein Leben in Gemeinsamkeit für alle möglich.
Wir glauben an den mündigen Bürger, der selbst verantwortlich handeln kann, damit er auch das Wohl des anderen respektiert. Bei Zuwiderhandlungen sind harte Maßnahmen des Rechtsstaates erforderlich. Dies gilt insbesondere für Personen, die sich nicht an die staatliche Ordnung halten oder halten wollen.
Daher sollte auch das Jugendstrafrecht beschänkt werden auf minder schwere Verbrechen wie Diebstahl oder Sachbeschädigung. Tötungsdelikte, Gewalt, Überfälle, Terror und Raub sollten nie nach Jugendstrafrecht behandelt werden, da jedem Jugendlichen, egal, wie hart seine Kindheit war, die Schwere der Tat bewusst ist. Solange man an die Mündigkeit der Bürger, sprich, deren Geschäftsfähigkeit, glaubt, sollte auch die Strafmündigkeit nicht angezweifelt werden.
Daher gilt es: